Allgemeine Geschäftsbedinungen / Reisbedingungen
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Die Firma LKS REISEN Neuss, nachfolgend "LKS REISEN" genannt, führt Reisen nach Maßgabe der folgenden
Bedingungen durch:
1. Abschluss des Reisevertrages und Anmeldung von Mitreisenden
Mit der Anmeldung bietet der Reisende LKS REISEN den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung ist in der Regel schriftlich vorzunehmen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der
Anmeldung mit aufgeführten Reisenden.
Der Reisevertrag kommt erst mit der schriftlichen oder mündlichen Reisebestätigung durch LKS REISEN zustande.
Weicht die Reisebestätigung von LKS REISEN vom Inhalt der Anmeldung des Reisenden ab, so liegt ein neues
Angebot von LKS REISEN vor, an dass sich LKS REISEN 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden hält und
das der Reisende innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Anzahlung bzw. vollständige
Bezahlung des Reisepreises) annehmen kann.
2. Bezahlung
Die Bezahlung des Reisepreises ist per Überweisung oder Scheck direkt an LKS REISEN zu leisten.
Bei Vertragsabschluss, d.h. bei Erhalt der schriftlichen oder mündlichen Reisebestätigung, hat eine Anzahlung in
Höhe von 10 % des Reisepreises, jedoch maximal € 250.- pro Teilnehmer, zu erfolgen. Die Restzahlung ist in der
Regel 4 Wochen vor Reiseantritt zu leisten.
3. Reisevorschriften, Reisepapiere
Der Reisende hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen oder Reisebestimmungen der Länder, die von der
Reise berührt werden, sowie alle Anweisungen von LKS REISEN zu befolgen.
LKS REISEN informiert den Reisenden nach bestem Wissen über die einzuhaltenden Pass- und Visavorschriften
sowie über gesundheitspolizeiliche Vorschriften und besorgt, sofern dies in der Reiseausschreibung ausdrücklich
erwähnt ist, auch die notwendigen Visa.
4. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen von LKS REISEN ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen, die in
dem für die Reise gültigen Prospekt enthalten sind. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch
LKS REISEN.
5. Rücktritt des Reisenden
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen und wird wirksam an dem Tag, an dem Sie bei LKS REISEN
eingeht. Tritt der Reisende zurück, so wird folgende pauschalierte Entschädigung für getroffene Reisevorkehrungen
und Aufwendungen fällig :
bis zum 150. Tag vor Reiseantritt : € 50.- pro Person
vom 149. bis zum 100. Tag vor Reiseantritt : 5 % des Reisepreises
vom 99. bis zum 50. Tag vor Reiseantritt : 10 % des Reisepreises
vom 49. bis zum 30. Tag vor Reiseantritt : 25 % des Reisepreises
vom 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt : 50 % des Reisepreises
vom 14. bis zum 10. Tag vor Reiseantritt : 75 % des Reisepreises
vom 9. Tag bis zum Reisebeginn : 90 % des Reisepreises.
Dem Reisenden wird empfohlen, zur Absicherung des Risikos eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.
6. Umbuchung und Ersatzreisende
Der Reisende ist berechtigt, bei einem Rücktritt vom Reisevertrag einen Ersatzreisenden zu benennen.
Dieser Ersatzreisende tritt neben ihm in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages mit LKS REISEN ein und haftet
neben ihm als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstandenen Mehrkosten.
LKS REISEN kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, sofern dieser den besonderen Reiseanforderungen nicht
genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einen Teil der Reiseleistung aus einem von ihm zu vertretenden Grund nicht in Anspruch, so
kann LKS REISEN den Reisepreis unter Abzug des Wertes der ersparten Aufwendungen verlangen.
8. Rücktritt und Kündigung durch LKS REISEN
Sollte die laut Ausschreibung erforderliche Mindestteilnehmerzahl 60 Tage vor Beginn der Reise nicht erreicht sein,
so kann LKS REISEN vom Reisevertrag zurücktreten.
Dem Reisenden ist die bis zu diesem Zeitpunkt geleistete Anzahlung unverzüglich zurückzuerstatten. Dies gilt auch
für den Fall, dass die Reise aus Gründen unvorhergesehener höherer Gewalt nicht ordnungsgemäß durchgeführt
werden kann.
9. Gewährleistung
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht so hat der Reisende ein Recht auf Abhilfe in Form einer gleichwertigen
Ersatzleistung, ansonsten eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises.
Der Anspruch auf Minderung tritt nicht ein, sofern der Reisende es schuldhaft versäumt, den Mangel schriftlich
anzuzeigen.
10. Sonstige Regelungen
Es gelten ergänzend die Bestimmungen des BGB § 651 ff.
11. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für Klagen gegen LKS REISEN wird durch den Sitz des Veranstalters bestimmt:
Amtsgericht Neuss/Landgericht Düsseldorf.
Für Klagen von LKS REISEN gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden ausschlaggebend.
12. Empfehlungen
Reisen in andere Länder sind in der Regel mit erhöhten Belastungen und auch Gefahren für den Reisenden
verbunden. LKS REISEN empfiehlt zur eigenen Sicherheit, sofern nicht bereits im Reisepreis inkludiert, den
Abschluss folgender Versicherungen:
-Reisegepäckversicherung
-Reiseunfallversicherung
-Reisekrankenversicherung
-Reisehaftpflichtversicherung
-Reiserücktrittskostenversicherung
-Reiseabbruchversicherung
13. Reiseveranstalter
LKS REISEN NEUSS
Inhaber: Lothar Koch
Gnadentaler Allee 14, D-41468 Neuss
Tel. 02131-291590 / Fax. 02131-291589
E-Mail
lothar.koch@lks-reisen.de
Impressum
LKS Reisen - LOTHAR KOCH Gnadentaler Allee 14, D-41468 Neuss
Telefon
02131 29 15 90 / Fax
02131 29 15 89 -
info@LKS-Reisen.de / www.LKS-Reisen.de