Allgemeine Geschäftsbedinungen / Reisbedingungen
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Die Firma LKS REISEN Neuss, nachfolgend "LKS REISEN" genannt, führt Reisen nach Maßgabe der folgenden Bedingungen durch: 1. Abschluss des Reisevertrages und Anmeldung von Mitreisenden Mit der Anmeldung bietet der Reisende LKS REISEN den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung ist in der Regel schriftlich vorzunehmen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Reisenden. Der Reisevertrag kommt erst mit der schriftlichen oder mündlichen Reisebestätigung durch LKS REISEN zustande. Weicht die Reisebestätigung von LKS REISEN vom Inhalt der Anmeldung des Reisenden ab, so liegt ein neues Angebot von LKS REISEN vor, an dass sich LKS REISEN 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden hält und das der Reisende innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Anzahlung bzw. vollständige Bezahlung des Reisepreises) annehmen kann. 2. Bezahlung Die Bezahlung des Reisepreises ist per Überweisung oder Scheck direkt an LKS REISEN zu leisten. Bei Vertragsabschluss, d.h. bei Erhalt der schriftlichen oder mündlichen Reisebestätigung, hat eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises, jedoch maximal € 250.- pro Teilnehmer, zu erfolgen. Die Restzahlung ist in der Regel 4 Wochen vor Reiseantritt zu leisten. 3. Reisevorschriften, Reisepapiere Der Reisende hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen oder Reisebestimmungen der Länder, die von der Reise berührt werden, sowie alle Anweisungen von LKS REISEN zu befolgen. LKS REISEN informiert den Reisenden nach bestem Wissen über die einzuhaltenden Pass- und Visavorschriften sowie über gesundheitspolizeiliche Vorschriften und besorgt, sofern dies in der Reiseausschreibung ausdrücklich erwähnt ist, auch die notwendigen Visa. 4. Leistungen Der Umfang der vertraglichen Leistungen von LKS REISEN ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen, die in dem für die Reise gültigen Prospekt enthalten sind. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch LKS REISEN. 5. Rücktritt des Reisenden Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen und wird wirksam an dem Tag, an dem Sie bei LKS REISEN eingeht. Tritt der Reisende zurück, so wird folgende pauschalierte Entschädigung für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen fällig : bis zum 150. Tag vor Reiseantritt : € 50.- pro Person vom 149. bis zum 100. Tag vor Reiseantritt : 5 % des Reisepreises vom 99. bis zum 50. Tag vor Reiseantritt : 10 % des Reisepreises vom 49. bis zum 30. Tag vor Reiseantritt : 25 % des Reisepreises vom 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt : 50 % des Reisepreises vom 14. bis zum 10. Tag vor Reiseantritt : 75 % des Reisepreises vom 9. Tag bis zum Reisebeginn : 90 % des Reisepreises. Dem Reisenden wird empfohlen, zur Absicherung des Risikos eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen. 6. Umbuchung und Ersatzreisende Der Reisende ist berechtigt, bei einem Rücktritt vom Reisevertrag einen Ersatzreisenden zu benennen. Dieser Ersatzreisende tritt neben ihm in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages mit LKS REISEN ein und haftet neben ihm als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstandenen Mehrkosten. LKS REISEN kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, sofern dieser den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. 7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Reisende einen Teil der Reiseleistung aus einem von ihm zu vertretenden Grund nicht in Anspruch, so kann LKS REISEN den Reisepreis unter Abzug des Wertes der ersparten Aufwendungen verlangen. 8. Rücktritt und Kündigung durch LKS REISEN Sollte die laut Ausschreibung erforderliche Mindestteilnehmerzahl 60 Tage vor Beginn der Reise nicht erreicht sein, so kann LKS REISEN vom Reisevertrag zurücktreten. Dem Reisenden ist die bis zu diesem Zeitpunkt geleistete Anzahlung unverzüglich zurückzuerstatten. Dies gilt auch für den Fall, dass die Reise aus Gründen unvorhergesehener höherer Gewalt nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. 9. Gewährleistung Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht so hat der Reisende ein Recht auf Abhilfe in Form einer gleichwertigen Ersatzleistung, ansonsten eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises. Der Anspruch auf Minderung tritt nicht ein, sofern der Reisende es schuldhaft versäumt, den Mangel schriftlich anzuzeigen. 10. Sonstige Regelungen Es gelten ergänzend die Bestimmungen des BGB § 651 ff. 11. Gerichtsstand Der Gerichtsstand für Klagen gegen LKS REISEN wird durch den Sitz des Veranstalters bestimmt: Amtsgericht Neuss/Landgericht Düsseldorf. Für Klagen von LKS REISEN gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden ausschlaggebend. 12. Empfehlungen Reisen in andere Länder sind in der Regel mit erhöhten Belastungen und auch Gefahren für den Reisenden verbunden. LKS REISEN empfiehlt zur eigenen Sicherheit, sofern nicht bereits im Reisepreis inkludiert, den Abschluss folgender Versicherungen: -Reisegepäckversicherung -Reiseunfallversicherung -Reisekrankenversicherung -Reisehaftpflichtversicherung -Reiserücktrittskostenversicherung -Reiseabbruchversicherung 13. Reiseveranstalter LKS REISEN NEUSS Inhaber: Lothar Koch Gnadentaler Allee 14, D-41468 Neuss Tel. 02131-291590 / Fax. 02131-291589 E-Mail lothar.koch@lks-reisen.de
Impressum
LKS Reisen - LOTHAR KOCH Gnadentaler Allee 14, D-41468 Neuss Telefon 02131 29 15 90 / Fax 02131 29 15 89 - info@LKS-Reisen.de / www.LKS-Reisen.de